SHUTTLE SERVICE
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Weltparking.de

§ 1 GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1) Die Firma Weltparking.de bietet ausschließlich Leistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Diese sind integraler Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (im Folgenden "Kunde" genannt) in Bezug auf unsere angebotenen Dienstleistungen abschließen.
(2) Unsere Mitarbeiter oder beauftragte Dritte sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Vertretungsmächte, z. B. durch Vertretungsberechtigte Organstellung oder als Prokurist.
(3) Die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir der Anwendung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Auch wenn wir uns auf ein Schreiben beziehen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, bedeutet dies nicht, dass wir den Geschäftsbedingungen zustimmen.

§2 Zustandekommen eines Vertrages

(1) Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen, gelten alle Angebote von Weltparking.de als unverbindlich und freibleibend.
(2) Sobald der Kunde eine Bestellung unterzeichnet hat und diese von uns noch nicht angenommen wurde, ist er für einen Zeitraum von 5 Kalendertagen an diese gebunden. Innerhalb dieser Frist sind wir berechtigt, das Angebot anzunehmen. Der Zeitpunkt, an dem unsere Annahme dem Kunden zugeht, ist maßgeblich für die Einhaltung der Frist.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir entweder eine schriftliche Bestätigung des Vertrags oder eine Gegenzeichnung des schriftlichen Vertrags in Anwesenheit des Kunden vornehmen. Telefax oder E-Mail sind ausreichend, um die Schriftform zu erfüllen.

 § 3 Leistungen von Weltparking.de

(1) Die Firma Weltparking.de bietet Fluggästen des Flughafens Düsseldorf International die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf den von der Firma betriebenen bzw. angemieteten Stellflächen gegen eine Gebühr abzustellen und den von der Firma eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Düsseldorf International und zurück kostenfrei zu nutzen. Mit der Annahme der Buchungsbestätigung durch die Firma Weltparking.de kommt zwischen dem Kunden und der Firma Weltparking.de ein Mietverhältnis zustande.

Die Firma Weltparking.de verpflichtet sich mit der Buchungsbestätigung, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. In dem Fall einer Dauermiete wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. Weltparking.de ist es gestattet, das Fahrzeug auf nahe gelegene Parkgelände zu überführen und zu parken.

Weltparking.de behält sich das Recht aus Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und wenn notwendig ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden vor. Sollte sich die Rückreise verzögern, hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitzuteilen. Wenn der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht entfernt, so geht der Kunde eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB).

Weltparking.de behält sich das Recht vor, in so einem Fall eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts zu verlangen. Wird das Fahrzeug nicht nach angemessener Frist entfernt, so ist Weltparking.de nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Kfz auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, er hat die unterbliebene Abholung des Fahrzeuges nicht zu vertreten. Weitere Ansprüche von Weltparking.de bleiben hiervon unberührt.

Das Fahrzeug darf in der Sommerzeit/Winterzeit, wenn die Fahrzeugannahme überfüllt ist, auf einem anderen, in der unmittelbaren Nähe liegenden Betriebsgelände von Weltparking.de geparkt werden. Dabei darf das Fahrzeug pro Strecke bis zu 25 km fahren. Die Fahrt zum Betriebsgelände ist dabei versichert. Der Schlüssel muss daher bei Abgabe des Fahrzeugs ausgehändigt werden.

Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände von Weltparking.de gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Fahrzeuge dürfen nur im Schritttempo bewegt werden. Kunden haben jederzeit Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen von Weltparking.de, seinen Mitarbeitern und Beauftragten Folge zu leisten. Jeder Kunde und seine Begleitpersonen müssen darauf achten, dass Dritte nicht gefährdet oder geschädigt werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten und zugewiesenen Stellplätze geparkt werden. Kunden müssen sicherstellen, dass sie keine anderen Fahrzeuge, insbesondere beim Ein- und Ausparken, behindern.

Es ist Kunden untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung von Weltparking.de auf dem Betriebsgelände Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Wenn Kunden oder ihre Begleiter Verunreinigungen verursachen, müssen sie diese unverzüglich und ordnungsgemäß beseitigen. Wenn die Beseitigung unterbleibt, ist Weltparking.de berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wenn es zu Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers kommt, muss ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden beauftragt werden. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von Weltparking.de zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von Weltparking.de kann im Falle drohender Gefahr verweigert werden. Weltparking.de behält es sich vor, Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen. Das Rauchen ist nur auf markierten Flächen gestattet.

Taschen, Papiere und Wertgegenstände, welche zu einem Einbruch in das Fahrzeug verleiten könnten, sind während der Parkzeit im Kofferraum aufzubewahren. Mit Abschluss des Vertrages versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Wenn der Kunde dies auf Verlangen von Weltparking.de nicht nachweisen kann, ist Weltparking.de berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen.


Shuttle- und Valet-Service: Mit der Miete eines Stellplatzes der Firma Weltparking stellt die Firma für maximal acht Personen pro Fahrzeug ohne Aufpreis einen Shuttle-Service für den Transfer zum Flughafen Düsseldorfer und zurück zur Verfügung.

Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird kostenlos befördert. Die Firma Weltparking ist zur Beförderung von Sondergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
Der Shuttle-Service erfolgt in der Regel individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden.
Die Beförderung zum/vom Flughafen Düsseldorf erfolgt in der Regel bis zum Terminal bzw. vom Terminal, in dem sich der Check-in-Schalter/Gate für den Flug des Kunden befindet. Die Abreise- und Ankunftszeit  am Düsseldorfer Flughafen sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben.Weltparking haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VI. nur für eine verspätete Ankunft am Düsseldorfer Flughafen, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 75 Minuten vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In- Zeit bei der Firma Weltparking den Shuttle-Service oder Valet-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der Firma Weltparking seinen Flug nicht mehr erreicht.
Der Rücktransport vom Flughafen Düsseldorf zum Betriebsgelände der Firma Weltparking erfolgt in der Regel zeitnah. Nach Landung und Abholung hat der Kunde die Firma Weltparking zu benachrichtigen, damit umgehend ein Fahrzeug zur Abholung geschickt werden kann.
Die Firma Weltparking ist berechtigt, bei alkoholisierten oder randalierenden Personen unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllungneine Beförderung zu verweigern.
Der Kunde hat dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage anzugeben, damit Firma Weltparking entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.
(2) Die Firma Weltparking ermöglicht Kunden gegen Entgelt die Inanspruchnahme von KFZ-Dienstleistungen, wie die Fahrzeugaufbereitung. Die Durchführung der gebuchten KFZ-Dienstleistungen findet während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs statt. Die Pflichten der Firma Weltparking beschränken sich rein auf die Vermittlung und Abwicklung der Verträge.Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag stehen dem Kunden nur gegenüber den Drittfirmen zu. Diese können auf Verlangen individuell benannt werde
Der Rücktransport vom Flughafen Düsseldorf zum Parkgelände von Weltparking.de erfolgt in der Regel zeitnah. Nach der Landung und Abholung muss der Kunde Weltparking.de benachrichtigen, damit sofort ein Fahrzeug zur Abholung bereitgestellt werden kann. Die Beförderung von alkoholisierten oder randalierenden Personen kann von Weltparking.de verweigert werden, ohne dass dies zu Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung führt. Kindersitze werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt und müssen bei der Buchungsanfrage angegeben werden, damit Weltparking.de die entsprechenden Reservierungen bestätigen kann.

Zusätzlich bietet Weltparking.de kostenpflichtige KFZ-Dienstleistungen wie Fahrzeugaufbereitung während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs an. Die Pflichten von Weltparking.de beschränken sich hierbei rein auf die Vermittlung und Abwicklung der Verträge, wobei sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ausschließlich gegenüber den Drittfirmen geltend gemacht werden können, die auf Verlangen individuell benannt werden.

§ 4 PREISE UND ZAHLUNG
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

(2) Für die von der Firma Weltparking.de angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag.

(3) Der Mietpreis wird von der Firma Weltparking.de zu Beginn der Mietzeit in Rechnung gestellt und ist vom Kunden sofort und ohne Abzug in Euro zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Zahlungsverzug.

(4) Nimmt der Kunde die volle Mietzeit nicht in Anspruch, so besteht kein Recht auf Auszahlung des Differenzbetrages.

(5) Aufrechnungsrecht stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma Weltparking.de anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG
(1) Der Firma Weltparking.de und dem Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu.

(2) Zusätzlich kann der Kunde bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten. Dem Kunden bleibt es nachgelassen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden bei der Firma Weltparking.de entstanden ist. Falls der Kunde gar nicht zur Fahrzeugübergabe erscheint, erfolgt eine Pauschale von 100 % des zu leistenden Entgelts.

§ 6 HAFTUNG GEGENÜBER VERBRAUCHERN UND UNTERNEHMERN
(1) Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist die Haftung auf Schadensersatz der Firma Weltparking.de, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen), auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Haftung der Firma Weltparking.de auf Schadensersatz gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der Absätze (4) – (8) eingeschränkt.

(4) Die Firma Weltparking.de haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Soweit die Firma Weltparking.de gemäß § 6 (4) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Kunde bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

(6) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Firma Weltparking.de für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 2.000.000 beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(7) Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen der Absätze (4) – (6) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma Weltparking.de.

(8) Die Einschränkungen nach den Absätzen (4) – (7) gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Mietgegenstandes und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

(9) Die Firma Weltparking.de haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (wie Starthilfe oder Einparkhilfe) ihrer Mitarbeiter und/oder Erfüllungshilfen entstehen. In diesem Fall kommt kein Rechtsverhältnis mit der Firma Weltparking.de zustande.

(10) Für technische oder mechanische Defekte (z. B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeugs nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen.

(11) Wenn ein Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts nicht anspringt, ist der Kunde dafür verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet die Firma Weltparking.de nicht für anfallende Rückfahrts- oder Übernachtungskosten (wie z. B. Taxi, Mietwagen, Hotel).

(12) Im Falle von Diebstahl, Brand-, Hagel-, Sturm- oder Unwetterschäden, Vandalismus und Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des betroffenen Fahrzeugs. Die Firma Weltparking.de haftet nicht für derartige Schäden, die auf einem gebuchten Parkplatz auf einer Freifläche oder im Parkhaus entstehen. Ebenso werden Schäden durch Tiere, durch den Wind umhergewehte Gegenstände oder Verunreinigungen durch Bäume, Pflanzen, Tiere, Staub usw. ausgeschlossen, wenn eine Freifläche gebucht wurde.

(13) Reparaturen am Fahrzeug des Kunden liegen in dessen Verantwortung. Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug vor Übergabe und nach Rückgabe umgehend zu prüfen und Schäden unverzüglich anzuzeigen.

(14) Nach Verlassen des Parkplatzes ohne vorherige Prüfung auf Schäden durch einen Schichtleiter der Firma Weltparking.de gilt das Fahrzeug als einwandfrei zurückgegeben, und die Versicherungsdauer und Leistungspflicht enden.

(15) Die Firma Weltparking.de haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden durch Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe (2,20 m).

(16) Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch technische Defekte am Fahrzeug entstehen, wenn das Fahrzeug auf das Betriebsgelände der Firma Weltparking.de gebracht wurde, entweder vom Kunden selbst oder von Dritten, die vom Kunden beauftragt wurden.

(17) Die Firma Weltparking.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung der Firma Weltparking.de auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(18) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

(19) Die Firma Weltparking.de übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Services an Gepäckstücken des Kunden auftreten.

(20) Die Firma Weltparking.de haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zu hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto gelassen wurden, haftet der Kunde.

(21) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Haftung der Firma Weltparking.de ausgeschlossen.

(22) Die Firma Weltparking.de übernimmt keine Haftung für Schäden durch Steinschlag an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs.

(23) Der Kunde tritt bereits im Voraus etwaige Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall, den er selbst verschuldet hat oder der aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetreten ist, an die Firma Weltparking.de ab, soweit dieser dadurch einen Schaden erlitten hat.

(24) Ihr Auto wird auf firmeneigene Parkplätze bis zu 12,0 km entfernt geparkt.

§ 7 DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns bei Weltparking.de überaus wichtig. Selbstverständlich beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) des Telemediengesetzes (TMG) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Ihre persönlichen Daten werden durch digitale Sicherheitssysteme verschlüsselt und an uns übertragen. Unsere Webseiten sind durch technische Maßnahmen gegen Beschädigungen, Zerstörung oder unberechtigten Zugriff geschützt.

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§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Weltparking.de und dem Kunden nach Wahl der Firma Weltparking.de der Sitz des Kunden.

(2) Die Beziehungen zwischen der Firma Weltparking.de und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Weltparking.de in Düsseldorf, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt

Haftung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern:

Nach Verlassen des Parkplatzes ohne vorherige Prüfung eines Schadens durch einen Schichtleiter der Firma Weltparking gilt der PKW als einwandfrei zurückerhalten und die Versicherungsdauer und Leistungspflicht ist beendet.




 
 
 
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